Effiziente Blockheizkraftwerke von Europas führendem Hersteller in Ihrer Region:
Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

Effiziente Kraftwerke und starke Dienstleistungen
Ihr Vertriebs- und Dienstleistungspartner für EC POWER in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

WIRTSCHAFTLICHKEIT
Ein BHKW (Blockheizkraftwerk) ist eine sichere Investition in die Zukunft. Zeigen Sie Ihren Kunden, wie viel Profit Sie erzielen können.

PLANUNGSLEISTUNGEN
Auf Wunsch planen wir Ihr BHKW Projekt bis zur reibungslosen Integration der Anlage in Ihre Haustechnik – für einen effizienten Betrieb.

SERVICE & WARTUNG
Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Inbetriebnahme und einen zuverlässigen Wartungs- und Störungsdienst.

AEP ENERGIE-AKADEMIE
Technik, Beratung und Verkauf – wir schulen unsere Fachpartner regelmäßig in Seminaren, Workshops und an unseren Referenzanlagen vor Ort.
In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
(PLZ 10, 12, 13, 14, 15 , 16, 17)

Top Produkte von EC POWER für effiziente Kraft-Wärme-Kopplung
Die Minis XRGI® 6 und XRGI® 9 sind wahre Effizienzwunder in ihrer Leistungsklasse. Leistungsmodulation, 49 dB(A) Schalldruck und ein Wartungsintervall von 10.000 Betriebsstunden sind TOP-Argumente für Ihre Kunden. Ideal z.B. in der Sanierung von größeren Einfamilienhäusern, beim Neubau von kleineren Mehrfamilienhäusern und kleinen Hotels.
Mit unseren ausgezeichneten Kraftpaketen XRGI® 15 und XRGI® 20 erwirtschaften Ihre Kunden maximale Rendite. Bei einer Abmessung von 125x75x111 (LxBxH) passen unsere Kraftpakete nahezu in jeden Keller. Selbstverständlich sind auch hier Leistungsmodulation und 49 dB(A) Schalldruck inklusive. Z.B. in Mehrfamilienhäusern, Hotels und Industrie.
BERATUNG
Unterstützung bei der Beratung Ihrer Kunden: Technik, Förderung, Finanzierung und Stromverkauf
KALKULATION
Eine fundierte Wirtschaftlichkeits-Berechnung ist die Basis für die Investitions-Entscheidung
PLANUNG
Prüfung der technischen Machbarkeit und weiterführende Planungs-Leistungen
INSTALLATION
Nutzen Sie unser qualifiziertes Partnernetzwerk für eine reibungslose Installation
Wir teilen unser Wissen gerne mit Ihnen. In unseren regelmäßig stattfindenden Seminaren, Technik-Schulungen und Praxis-Workshops machen wir Sie und Ihre Mitarbeiter fit für alle Aspekte der modernen Energieversorgung mit Blockheizkraftwerken.
BHKW-Schnupper-Workshop
Lassen Sie sich begeistern – eine kleine Einführung in die Welt der Kraft-Wärme-Kopplung (Veranstaltungsdauer ca. 1,5- 2 Stunden)
BHKW-Profi-Workshop
Tages-Workshop für Fachbetriebe mit den Themen: Beratung, Förderung, Finanzierung, EnEV, Verkauf und Wirtschaftlichkeitsberechnung etc.
BHKW-Technik-Schulungen
Workshops für Fachpartner zu den Themen BHKW-Technik, Hydraulik, Installation, Inbetriebnahme und Wartung. (ein- bis mehrtägige Veranstaltungen)
Besichtigung einer Referenzanlage (BHKW)
Erleben und hören Sie eines unserer BHKW in Aktion. Fachliche Führung mit konkreten Angaben zu Technik und Betrieb
ERFAHREN SIE MEHR ZU UNSEREN VERANSTALTUNGEN!
Energieeffizienz: Wissenswertes und Fakten
Energielabel – seit 26. September 2015 auch für Blockheizkraftwerke
Kühlschränke, Fernsehgeräte und Waschmaschinen werden schon seit einigen Jahren mit einem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet – Geräte, die aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken sind. Dazu zählt jetzt auch das XRGI®.
Seit 26. September 2015 ist die Kennzeichnung bei Raumheizgeräten Pflicht. Die Einzelkomponenten eines Heizsystems sind mit einem Produktlabel gekennzeichnet. Das XRGI® trägt das Label mit der höchsten Effizienzklasse von A++.
Die neue Kennzeichnung von Heiztechnik durch Effizienzlabel basiert auf Richt-linien und Verordnungen der Europäischen Union (EU). Das heißt, die Kennzeichnung ist europaweit einheitlich geregelt, und die Berechnung erfolgt auf Basis von Verfahren, die durch die EU-Kommission definiert wurden. Das bietet Ihnen eine Vergleichsgrundlage und damit eine Entscheidungshilfe, für den Neukauf oder die Modernisierung einer Heizungsanlage.
Perfekt aufeinander abgestimmt:
Da Heizsysteme aus mehreren Komponenten bestehen und alle die Effizienz der Gesamtanlage beeinflussen, werden Produktlabel durch Verbundlabel ergänzt. Im Verbund mit einem EC POWER-Flow Master (Temperaturregler, Klasse II = 2%) erreicht das XRGI® die bestmögliche Klasse der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz von A+++.
Primärenergiefaktoren der EC POWER XRGI-Anlagen
Alle Angaben sind berechnet nach DIN V 4701-10/A1, Tabelle C.4-1, EnEV 2014 (mit Primärenergiefaktor Strom 2,8).
Die Berechnung der Primärenergiefaktoren erfolgt auf Grundlage von Messwerten der XRGI®-Anlage, die von unabhängiger und zertifizierten Dritten wie dem TÜV Süd ermittelt wurden. Diese für EC POWER selbstverständliche Arbeitsweise setzt einen weiteren Standard für die Branche und bietet Ihnen und Ihren Kunden die Sicherheit, dass die erwarteten Vorteile sich im Betrieb auch einstellen werden.
Die Primärenergiefaktoren der XRGI®-Anlagen sind mit und ohne Brennwertnutzung berechnet und lauten:
XRGI 6:
- Primärenergiefaktor ohne Brennwertnutzung: fp 0,39
- Primärenergieeinsparung ohne Brennwertnutzung PEE: 27%
- Primärenergiefaktor mit Brennwertnutzung: fp 0,37
- Primärenergieeinsparung mit Brennwertnutzung PEE: 30%
XRGI 9:
- Primärenergiefaktor ohne Brennwertnutzung: fp 0,39
- Primärenergieeinsparung ohne Brennwertnutzung PEE: 27,9%
- Primärenergiefaktor mit Brennwertnutzung: fp 0,34
- Primärenergieeinsparung mit Brennwertnutzung PEE: 32,3%
XRGI 15:
- Primärenergiefaktor ohne Brennwertnutzung: fp 0,41
- Primärenergieeinsparung ohne Brennwertnutzung PEE: 26,2%
- Primärenergiefaktor mit Brennwertnutzung: fp 0,38
- Primärenergieeinsparung mit Brennwertnutzung PEE: 29,1%
XRGI 20:
- Primärenergiefaktor ohne Brennwertnutzung: fp 0,30
- Primärenergieeinsparung ohne Brennwertnutzung PEE: 29,6%
- Primärenergiefaktor mit Brennwertnutzung: fp 0,27
- Primärenergieeinsparung mit Brennwertnutzung PEE: 33%
Neben diesen Primärenergiefaktoren zeichnen sich unsere XRGI-Anlagen dadurch aus, dass sie alle über eine DVGW-Zertifizierung als komplettes System verfügen.
Duldung und Umlagemöglichkeiten bei Modernisierung
Wörtlich heißt es in § 555 b BGB:
“Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,
– durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),
– durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 vorliegt, …”.
Nach § 555 d Abs. 1 BGB hat der Mieter Modernisierungs-maßnahmen grundsätzlich zu dulden. Somit ist vom Gesetzgeber klar gestellt, dass sowohl der Einsatz einer Anlage der Kraft-Wärme-Koppung als auch der Bau oder Einbau von Photovoltaik- und Mikrowindanlagen als Modernisierungsmaßnahme vom Mieter zu dulden sind.
Das BHKW als Ersatzmaßnahme gemäß §7 EEWärmeG
§7 Ersatzmaßnahmen
Die Pflicht nach § 3 Abs. 1 gilt als erfüllt, wenn Verpflichtete
- den Wärmeenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent
a) aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme nach Maßgabe der Nummer IV der Anlage zu diesem Gesetz oder
b) unmittelbar aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) nach Maßgabe der Nummer V der Anlage zu diesem Gesetz decken, - Maßnahmen zur Einsparung von Energie nach Maßgabe der Nummer VI der Anlage zu diesem Gesetz treffen oder
- den Wärmeenergiebedarf unmittelbar aus einem Netz der Nah- oder Fernwärmeversorgung nach Maßgabe der Nummer VII der Anlage zu diesem Gesetz decken.
Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung möglich
Mit Wirkung zum 01.07.2013 sind die mietrechtlichen Bestimmungen zum Contracting in Kraft getreten. § 556 c BGB regelt die Umstellung der Versorgung für Wärme oder Warmwasser von der Eigenversorgung auf die eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelieferung). Soweit der Mieter Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser zu tragen hat und der Vermieter von der Eigenversorgung auf die Wärmelieferung durch einen Dritten umstellt, hat der Mieter die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten grundsätzlich dann zu tragen, wenn mit der Umstellung ein Effizienzgewinn verbunden ist und die Kosten der Wärmelieferung die Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung mit Wärme oder Warmwasser nicht übersteigen (Kostenneutralität).